Provenienzforschung | Städtische Galerie Dresden – Kunstsammlung

Provenienzforschung

Entsprechend den in der sogenannten Washingtoner Erklärung von 1998 fixierten Prinzipien sind wir bemüht, die Herkunft unserer Sammlungsbestände systematisch zu erforschen. Eine ganze Reihe rechtsstaatswidrig während der DDR-Zeit enteigneter Kunstwerke konnte schon in den 1990er Jahren aufgrund entsprechender Anträge den rechtmäßigen Eigentümern zurückerstattet werden.

Seit 2007 arbeiten wir an der Rekonstruktion unserer 1945 verschollenen Bestandsinventare durch Recherche in Archivakten, Auslagerungslisten und Vermerken auf den Kunstwerken selbst. Mit der Unterstützung der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung am Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz haben wir von 2009 bis August 2010 diese Daten zusammengestellt und systematisch nach der Herkunft aller bis 1945 erworbenen Werke unserer Sammlung recherchiert. Dabei wurde nach Informationen zu insgesamt 4865 Kunstobjekten (659 Gemälde, 2093 Handzeichnungen und Aquarelle, 1966 Reproduktionsgrafiken und 147 plastische Objekte) gesucht.

Bis jetzt konnten die Provenienzen für 425 von 659 Gemälden, 1414 von 2093 Zeichnungen und Aquarellen, 683 von 1966 druckgrafischen Arbeiten sowie 61 von 147 plastischen Objekten nachgewiesen oder zumindest mit schlüssigen Indizien belegt werden.
Zusätzlich wurden für 1095 im Zweiten Weltkrieg verlorene Werke (457 Gemälde, 855 Zeichnungen und Aquarelle, 548 Druckgraphiken, 61 plastische Objekte) Informationen zur Herkunft gefunden. Auf dieser Grundlage erfolgte der Eintrag von Suchmeldungen in die Datenbank lostart.
Ein Folgeprojekt soll wenn möglich weitere Provenienzen der Vorkriegserwerbungen klären und sich den Ankäufen und Zuweisungen älterer Kunstwerke in der Zeit nach 1945 widmen. Allein zwischen 1945 und 1969 wurden nach unseren Inventarverzeichnissen etwa 1700 vor 1940 entstandene Werke nicht direkt von den Künstlern oder aus deren Nachlässen erworben. Teils handelt es sich um Ankäufe aus Privatbesitz, teils um Zuweisungen staatlicher Organe.

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